„Wer Markus Söder nicht stoppt, hat keine Glaubwürdigkeit im Kampf gegen Extremismus.“
Markus Söder hat einen Feind gefunden. Es ist nicht der Rechtsextremismus, nicht die Hamas, nicht die AfD.[2] Es ist die Linkspartei. Wer die „Berliner Koalition“ nicht stoppe, so tönt es aus der CSU, habe „keine Glaubwürdigkeit im Kampf gegen Extremismus“.[1] Das ist ein starker Satz. Er klingt nach klarer Kante, nach Ordnung, nach demokratischer Wachsamkeit. Und er ist, dreht man den Maßstab nur einmal um, eine Selbstanzeige.
Denn was ist Extremismus? Der Verfassungsschutz sagt es selbst: Extremistisch ist, wer die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen will – und wer ein Menschenbild vertritt, nach dem nicht alle Menschen dieselbe Würde haben.[3] Das ist die Messlatte. Nicht die Frage, ob jemand laut schreit. Nicht die Frage, ob jemand auf einem Parteitag Beifall bekommt. Sondern die Frage, ob er die Würde aller Menschen ernst nimmt.
Und da wird es ungemütlich für die selbsternannten Extremismusbekämpfer. Eine SGB-II-Reform, die bei wiederholten Pflichtverstößen das Existenzminimum – einschließlich der Wohnkosten – komplett streichen will,[4] bewegt sich nicht am Rand der Verfassung, sondern mitten durch ihren empfindlichsten Kern. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 klargestellt: Das menschenwürdige Existenzminimum darf nur unter strengen Voraussetzungen eingeschränkt werden.[5] Die Menschenwürde verliert man nicht dadurch, dass man „unwürdig“ handelt. Wer aber Totalsanktionen gegen Hilfebedürftige fordert, der sagt: Der Staat darf Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, die physische Existenz zur Disposition stellen. Das ist keine Sozialpolitik. Das ist die Preisgabe von Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz.[6]
Und dann ist da die Abschiebepolitik. Alexander Dobrindt will Abschiebungen nach Afghanistan ausweiten, bis zu drei Charterflüge pro Monat sind im Gespräch.[7] Amnesty International sagt: Jede einzelne Abschiebung nach Afghanistan bedeutet eine Gefahr für Leib und Leben.[8] Das Non-Refoulement-Gebot ist absolut. Es gilt auch für Straftäter.[9] Es gilt, weil der Staat nicht zum Henker werden darf. Wer Menschen in ein Land abschiebt, in dem sie mit hoher Wahrscheinlichkeit sterben oder verschwinden, der nimmt Todesfolgen nicht in Kauf – er organisiert sie.
Natürlich ist Deutschland nicht Auschwitz. Dieser Vergleich ist keine Gleichsetzung, und er darf keine sein. Aber der Satz, den Sie ins Zentrum rücken, trifft einen historischen Nerv: Die Barbarei des Nationalsozialismus bestand nicht darin, dass jeder Bürger jemanden vergast hat. Sie bestand darin, dass eine Gesellschaft dazu erzogen wurde, das Töten zu dulden – arbeitsteilig, bürokratisch, mit Aktenzeichen. Hannah Arendt hat dafür das Wort von der „Banalität des Bösen“ gefunden.[10] Es beschreibt nicht die Banalität der Täter, sondern die Banalität der Duldung.
Und genau hier liegt der Skandal. Wenn ein Staat das Existenzminimum kürzt, obwohl er weiß, dass es die Gesundheit gefährdet; wenn er Menschen abschiebt, obwohl er weiß, dass sie in Lebensgefahr geraten; wenn er das alles „Ordnung“ nennt und sich dabei auf die Mitte der Gesellschaft beruft – dann ist nicht der Widerstand dagegen extremistisch. Dann ist die Politik selbst die Gefahr.
Söder sagt, wer die Linke nicht stoppe, habe keine Glaubwürdigkeit im Kampf gegen Extremismus. Ich drehe den Satz um: Wer eine Politik nicht stoppt, die Menschen die Würde abspricht, indem sie ihnen das Existenzminimum nimmt oder sie in den sicheren Tod schickt, hat keine Glaubwürdigkeit im Kampf gegen Extremismus. Denn Extremismus beginnt nicht erst beim Sturm auf den Reichstag. Er beginnt dort, wo Menschen zu Fällen werden. Wo Würde zur Verhandlungsmasse wird. Wo der Staat seine Schutzpflicht gegen die eigene Bevölkerung wendet.
Wer Markus Söder nicht stoppt, hat keine Glaubwürdigkeit im Kampf gegen Extremismus. Nicht weil Söder ein Extremist ist. Sondern weil er eine Politik verteidigt, die die Messlatte des Grundgesetzes längst unterschritten hat – und dabei weiter von „Glaubwürdigkeit“ spricht. Das ist nicht konservativ. Das ist nicht bürgerlich. Das ist die Bankrotterklärung der politischen Mitte.
Fußnoten
- Söder und die Berliner Koalition. Das Zitat ist auf dem CSU-Parteitag in München am 23. Oktober 2026 gefallen. Söder sagte mit Blick auf das sich anbahnende rot-grün-rote Bündnis in Berlin: „Wer die Berliner Koalition nicht stoppt, hat keine Glaubwürdigkeit im Kampf gegen Extremismus.“↩
Quellen: FAZ, 23.10.2026; WELT, 23.10.2026. - Abgrenzung von der AfD – formelhaft. Söder hat sich auf dem Parteitag zwar auch von der AfD abgegrenzt („Für die AfD sind wir der Hauptfeind“), der inhaltliche Schwerpunkt seiner Rede lag jedoch eindeutig auf der Linken. Die AfD-Passagen blieben verhältnismäßig knapp und formelhaft, während Söder die Berliner Linke ausführlich als „böse, radikal und tief antisemitisch“ angriff. Die Formulierung „nicht die AfD“ ist daher eine pointierte Zuspitzung: Söder hat die AfD nicht ignoriert, aber der emotionale und argumentative Kern seiner Rede richtete sich gegen links.↩
Quellen: tagesschau.de, 23.10.2026; FAZ, 23.10.2026. - Extremismus-Begriff. Als extremistisch gelten Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Das Bundesverfassungsgericht hat diese im NPD-Urteil 2017 auf Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit verdichtet. Beachten Sie: Der Maßstab gilt für Bestrebungen (gerichtete Ziele), nicht automatisch für jede verfassungsrechtlich umstrittene Einzelmaßnahme. Zudem gibt es keine einheitliche Extremismus-Definition.↩
Quellen: Landtag Rheinland-Pfalz, „Im Fokus“ 18/16; LpB Baden-Württemberg. - Stand der SGB-II-Reform und Einsparungen. Die „Neue Grundsicherung“ gilt seit dem 1. Juli 2026. Wer drei Jobcenter-Termine versäumt, verliert den Leistungsanspruch vollständig; bei Alleinstehenden können dann auch die Mietkosten gestrichen werden, nicht aber, wenn Kinder oder andere Familienmitglieder in der Wohnung leben. Entscheidend für Ihre Argumentation: Die Reform hat die von der Union versprochenen Milliarden-Einsparungen bislang nicht erbracht. Die Ausgaben für die Grundsicherung lagen in den Monaten Juli bis September 2026 auf dem Niveau der Vorjahresmonate (monatlich 3,3 bis 3,5 Milliarden Euro). Söder selbst kritisierte auf dem Parteitag, es gebe ihm „nicht genügend Einsparungen“ und forderte, das Bürgergeld müsse „bis auf das absolut verfassungsrechtliche Minimum reduziert werden“. Die Forderung nach weiteren Kürzungen ist also dokumentiert – die Totalsanktionen sind bereits geltendes Recht, und Söder drängt auf noch schärfere Einschnitte.↩
Quellen: n-tv, 22.10.2026 (keine Einsparungen); Tagesspiegel, 22.10.2026; tagesschau.de, 23.10.2026 (Söder: „nicht genügend Einsparungen“); n-tv, 21.06.2026 (Söder: „bis auf das absolut verfassungsrechtliche Minimum“). - BVerfG-Urteil 2019. Urteil vom 5. November 2019, Az. 1 BvL 7/16. Das Gericht hielt Kürzungen bis 30 % des Regelbedarfs unter bestimmten Bedingungen für zulässig und beanstandete höhere Kürzungen sowie starre Sanktionen ohne Härtefallprüfung. Es hat die Größenordnung also nicht grundsätzlich ausgeschlossen; entscheidend waren die Bedingungen der Verhängung. Der Satz „Die Menschenwürde verliert man nicht dadurch, dass man ‚unwürdig‘ handelt“ ist eine Einordnung, kein belegtes Zitat.↩
Quellen: gegen-hartz.de (Az. und Datum); DIW Berlin (30-Prozent-Grenze). - Verfassungsmäßigkeit. Verbände wie der Paritätische und Tacheles e. V. sowie die Linke halten Teile der Regelung für verfassungswidrig; die Linke kündigte eine Verfassungsklage an. Verbindlich ist das erst, wenn ein Gericht es feststellt. Die Aussage „Preisgabe von Artikel 1 Absatz 1“ ist daher eine Wertung, keine festgestellte Tatsache.↩
Quellen: gegen-hartz.de; buerger-geld.org. - Charterflüge nach Kabul. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte im Juni 2026 einen Bericht der „Bild am Sonntag“: Künftig seien bis zu drei Charterflüge pro Monat mit afghanischen Straftätern möglich. Es ist also mehr als „im Gespräch“. Die Grundlage sind Gespräche mit den Taliban auf Arbeitsebene.↩
Quellen: epd/evangelisch.de, 21.06.2026; t-online/AFP, 21.06.2026. - Amnesty-Position. Amnesty hält Abschiebungen nach Afghanistan für unvereinbar mit den menschen- und völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands und warnt, sie könnten Verhaftung, Folter oder Lebensgefahr bedeuten. Die Formulierung „Jede einzelne Abschiebung … bedeutet eine Gefahr für Leib und Leben“ ist keine wörtliche Amnesty-Äußerung, sondern eine sinngemäße Zusammenfassung.↩
Quellen: echo24 (Marandi); SRF (Duchrow). - Non-Refoulement. Das UN-Menschenrechtsbüro erklärte, der Grundsatz der Nichtzurückweisung gelte auch für Straftäter. „Absolut“ gilt das Verbot vor allem bei drohender Folter oder unmenschlicher Behandlung (Art. 3 EMRK, UN-Antifolterkonvention). Die Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 33 Abs. 2) kennt dagegen Ausnahmen.↩
Quelle: web.de (UN-Kritik). - Arendt. „Die Banalität des Bösen“ stammt aus ihrem Buch über den Eichmann-Prozess (1963). Arendt meinte damit die Gedankenlosigkeit des Täters Eichmann. Die Lesart „Banalität der Duldung“ ist eine Deutung und sollte als solche gekennzeichnet werden.↩

